Kosten

Wird für eine Polizeidienststelle eine Software entwickelt, erfolgt die Abrechnung grundsätzlich in Form einer Mandantenlizenzgebühr auf Basis eines EVB-IT-Überlassungs-  und Pflegevertrags. Die Lizenzgebühren beinhalten unter anderem 

- die Einrichtung der für die Software notwendigen Systemumgebung 

- einen Third-Level-Support und 

- eine mit vertraglich festgelegten Zeiträumen vereinbarte Fehlerbeseitigungsleistung.

 

Eine aufwandsabhängige Vergütung erfolgt dagegen für  

- Datenimporte, 

- nachträgliche Änderungswünsche (Change Requests)  oder

- Schulungsmaßnahmen.

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